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   BVerwG, 30.04.1971 - VI C 21.68   

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https://dejure.org/1971,2912
BVerwG, 30.04.1971 - VI C 21.68 (https://dejure.org/1971,2912)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1971 - VI C 21.68 (https://dejure.org/1971,2912)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1971 - VI C 21.68 (https://dejure.org/1971,2912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit nachträglicher Änderungen begünstigender Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten im Rahmen der Einheitslaufbahn bei der Festlegung des Besoldungsdienstalters - Charakteristika der Einheitslaufbahn - Wertung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 21.68
    Die streitige Verschlechterung des Besoldungsdienstalters dergestalt, daß die ursprüngliche Festsetzung für die Vergangenheit unberührt blieb, war nach den für die nachträgliche Änderung begünstigender Verwaltungsakte mit Dauerwirkung geltenden Grundsätzen zulässig (vgl. BVerwGE 14, 222 [232, 233]); die Voraussetzung, daß die unsprüngliche Festsetzung rechtswidrig war und die Neufestsetzung der Behebung dieses Fehlers diente, ist hier erfüllt.
  • BVerwG, 30.01.1968 - II B 33.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1971 - VI C 21.68
    Wenn es hierzu im Berufungsurteil heißt, das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschluß vom 30. Januar 1968 (BVerwG II B 33.67) Bedenken gegen die Würdigung eines solchen Ausbildungsweges als "vorgeschriebener Ausbildung" nicht erhoben, so ist klarstellend zu bemerken, daß das Gericht dieser Würdigung nicht etwa zugestimmt hatte; vielmehr hatte es lediglich bemerkt, zugunsten der dort beschiedenen Beschwerde "mag" jenes gesetzliche Erfordernis als erfüllt angesehen werden.
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer

    Die schriftliche Festsetzung des BDA (jetzt § 27 Abs. 2 BBesG) ist ein - zumindest teilweise - begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - <ZBR 1972, 22 f.; insoweit in Buchholz 235 § 6 Nr. 15 nicht abgedruckt>).

    Davon ist der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts gerade in Fällen ausgegangen, in denen er eine zunächst als vorgeschrieben anzurechnende Ausbildungszeit für das später erreichte höhere Amt als nicht vorgeschrieben und damit nicht anzurechnen ansah (vgl. insoweit Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - ;Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 6 B 29.78 - ; so ausdrücklich VGH Kassel, Urteil vom 26. September 1984 - I OE 35/80 - ).

  • VG Frankfurt/Main, 06.01.2012 - 9 K 4282/11

    Recht auf gesetzmäßige Festsetzung des Besoldungsdienstalters

    Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters mit Bescheid vom 4. Februar 2010 stellte einen den Kläger auch begünstigenden Verwaltungsakt dar (vgl. BVerwG U. v. 28.10.193 - 2 C 18.92 - DÖD 1994, 284; 30.4.1971 - 6 C 21.68 - ZBR 1972, 22, 23).
  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 12.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Tätigkeit als

    Maßgebend sind damit allein die für die neue Laufbahn geltenden Vorschriften (vgl. auch Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 21.68 - [Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 15]).
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